Arbeitsrecht
Arbeitgebersituation
Vor allem im Arbeitsrecht bedeutet erstklassige Beratung nicht
lediglich "korrektes Anwenden von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen".
Dies ist für eine kompetente Beratung Grundvoraussetzung.
Aus unserer langjährigen praktischen Erfahrung bei der Betreuung
von Arbeitgebern wissen wir: Entscheidend ist das Einbeziehen
ökonomischer, politischer und psychologischer Faktoren. Diese
wirken sich immer signifikant auf die rein rechtliche Situation aus.
Wichtig ist daher die Prüfung aller Modalitäten gemeinsam mit Ihnen
als Mandant vor Aus-
spruch einer Kündigung oder einer sonstigen arbeitsrechtlichen Maßnahme.
Ziel unserer Beratung ist daher die Vermeidung von zeit- und kostenintensiven
gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Arbeitnehmersituation
Wir verfügen über profunde Kenntnis der Arbeitgeber- situation. Dies ermöglicht
es uns, auch Sie als Arbeitnehmer in allen Belangen rund um das Arbeitsverhältnis
mit großer praktischer Erfahrung zielorientiert zu vertreten. Dies gilt insbesondere
für alle arbeitsvertraglichen und kündigungsschutzrechtlichen Fragen.
Vertragsrecht
Die meisten Vertragstypen unterliegen gesetzlichen Vorgaben,
erlauben jedoch im vorgegebenen Rahmen individuelle Gestaltung.
Hier setzt unsere Beratung an.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Konzeption von Verträgen
und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen. All
dies geschieht bei uns nicht nur unter Anwendung der
rechtlichen Grundlagen. Wir berücksichtigen auch und vor
allem wirtschaftliche Belange und die entscheidenden Begleitumstände,
die für eine optimale Vertragsgestaltung unabdingbar sind.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht betreuen wir Sie insbesondere bei der Abwicklung
von Unfällen. Wir sind Experten wenn es um die professionelle Erfassung
und Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber gegnerischen Haftpflichtver-
sicherern geht.
In jüngster Vergangenheit wurde immer wieder deutlich, dass der juristische Laie
heute nicht mehr in der Lage ist, sämtliche Ansprüche zu erkennen und von dem
gegnerischen Haftpflichtversicherer einzufordern. Bedenken Sie: Der gegnerische
Versicherer hilft Ihnen als Geschädigtem dabei nicht! Nur durch die Hinzuziehung
eines Spezialisten, der Ihre Interessen vertritt, ist gewährleistet, dass Sie als
Geschädigte/r zu Ihrem Geld und Recht kommen.
Konsultieren Sie uns frühzeitig. Nur dann können wir alle für Sie günstigen Schritte
rechtzeitig einleiten. Im Übrigen trägt bei klarer Schuldfrage der Haftpflichtversicherer
des Unfallverursachers die Anwaltskosten des Geschädigten.
Selbstverständlich werden Sie von uns auch bei sämtlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten
/-straftaten professionell beraten und betreut.
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